Pfarrer und Küster

Ein Pfarrer war ein studierter Mann mit vielen Aufgaben. Er hielt die Gottesdienste ab, führte kirchliche Handlungen durch und sorgte dafür, die Bewohner seiner Gemeinde im christlichen Glauben zu unterrichten.

Der Pfarrer war des Schreibens und Lesens kundig und für das Schulwesen und die Armen in der Gemeinde verantwortlich. Ab 1842 war der Pfarrer auch automatisch Mitglied der so genannten Gemeindevorständerschaft, einer Art Vorläufer der späteren Kommunen.

Der Pfarrer war Vertreter des Staates in der örtlichen Gemeinschaft. Er führte die Kirchen­bücher und registrierte die Bewohner der Gemeinde. Er schrieb Berichte aller Art für die Obrigkeit. Anfang des 19. Jahrhunderts  war es auch Aufgabe des Pfarrers, Kinder gegen Pocken zu impfen.

Der Pfarrer lebte von seiner Berufung, d.h. von der Landwirtschaft des Pfarrhofes, vom Zehnten (einer Getreide- oder Geldsteuer) und von Opfern. Bei diesen Opfern handelte es sich um Ge­schenke, die die Kirchgänger dem Pfarrer zu Feiertagen machten. Der Pfarrhof war größer als die anderen Höfe und hatte einen Verwalter, aber viele Pfarrer waren auch Pioniere in der Landwirt­schaft.

Der Pfarrhof war im gleichen Stil wie die anderen Höfe gebaut, aber größer mit mehr Zimmern und Wohnstuben und einer anderen Einrichtung. Ein wichtiger Raum war das Studierzimmer des Pfarrers. Viele Pfarrer hatten damals einen Privatlehrer für die Kinder, ein Küchenmädchen und eine Gesellschafterin. Zu vielen Pfarrhöfen gehörten große, sorgfältig angelegte Gärten.

Das Ackerland der Pfarrhöfe wurde nach und nach verpachtet. Der Zehnte und die Opfer als Teil des Einkommens verschwanden doch erst um 1920.

Der Küster war Gehilfe des Pfarrers. Seine Aufgabe war es, die Glocken zu läuten, während des Gottesdienstes vorzusingen und dem Pfarrer während des Gottesdienstes zu helfen.

Der Küster unterrichtete auch Kinder im Katechismus. Im 18. Jahrhundert wurden in ganz Dänemark Schulen eingerichtet. Katechismus und Lesen waren obligatorische Schulfächer, während die Eltern selbst bestimmen durften, ob ihr Kind Schreiben und Rechnen lernen sollte. Der Küster stand für den Unterricht, hatte aber keine Ausbildung. Eltern konnten ihre Kinder zu Hause behalten, wenn sie deren Arbeitskraft in der Landwirtschaft brauchten.

1814 wurde ein neues Schulgesetz verabschiedet, das Unterrichtpflicht für alle Kinder zwischen sieben Jahren und dem Konfirmationsalter einführte. Alle Kinder durften höchstens zwei Kilometer bis zu ihrer Schule haben und Eltern mussten Strafe bezahlen, wenn sie ihre Kinder zu Hause behielten. Unterrichtet wurde in Religion, Lesen, Schreiben und Rechnen und wenn möglich auch Turnen. Die Prüfungen waren öffentlich. In den Schulen gab es zwei Klassen und die Schüler gingen jeden zweiten Tag zur Schule. Im westlichen Jütland gingen die Schüler im Winter jeden Tag zur Schule, damit sie im Sommer in der Landwirtschaft helfen konnten.

Die Küster waren schlecht bezahlt. Sie hatten eine kleine Wohnung und eine Parzelle, die sie bewirtschafteten. Außerdem stand ihnen Heizmaterial, Getreide, Heu und Stroh zur Verfügung. Nach und nach ersetzten die an den pädagogischen Hochschulen ausgebildeten Lehrer die Küster.

Autor: Museumsinspektor M.A. Gudrun Gormsen

arrow

Foto: Præstegård